
Wenn ein Viehzaun daran hindert, wichtige Freizeitgebiete zu erreichen, kann die Provinzialregierung den Grundbesitzer verpflichten, für einen Durchgang zu sorgen, zum Beispiel in Form eines hölzernen Überstiegs oder Gatters. Entsprechende Regeln gelten für Gräben. Die Provinzialregierung kann den Grundbesitzer verpflichten, einen Steg über einen Graben zu bauen.
Es ist erlaubt über Zäune zu klettern, um dorthin zu gelangen, wo das Jedermannsrecht gilt. Sollte ein Zaun nur gezogen worden sein, um Menschen daran zu hindern, kann der Grundbesitzer von der Kommune oder der Provinzialregierung verpflichtet werden, den Zaun abzureißen. Allerdings darf niemand das Gesetz in die eigenen Hände nehmen und ein Loch in den Zaun schneiden.
Private Schilder dürfen nicht den Zutritt verweigern
Einige Grundbesitzer versuchen, Besucher am Betreten ihres Grundstücks zu hindern, indem sie Schilder mit dem Text „Privat mark“ (Privatbesitz) oder „Ej obehöriga“ (Zutritt verboten) anbringen. Solche Schilder, die der Öffentlichkeit den Zutritt zu wichtigen Freizeitgebieten verweigern, dürfen nicht ohne kommunale Genehmigung angebracht werden. Dasselbe gilt für Schilder, die das Gehen, Radfahren und Reiten auf Privatwegen „verbieten“.
Ausnahmen
Grundbesitzer dürfen ohne kommunale Genehmigung Schilder anbringen, um Besuchern den Zutritt zu Gebieten zu verweigern, in denen das Jedermannsrecht ganz offensichtlich nicht gilt. Dabei geht es vor Allem um Gebiete, die durch die Bestimmungen des schwedischen Kriminalgesetzbuches in Bezug auf Privatgrundstücke, Anpflanzungen oder besonders empfindlichen Boden geschützt sind.
Es ist auch erlaubt ein Schild aufzustellen, das vor einer wirklichen Gefahr warnt, zum Beispiel wo Stiere grasen „Warnung vor Stieren“. Ausnahmsweise kann ein Privatweg auch für anderen Verkehr als mit Kraftfahrzeugen begrenzt sein.
Wer entfernt ein unerlaubtes Schild?
Falls Sie ein ungesetzliches Schild sehen, dürfen Sie es nicht selbst entfernen. Es ist Aufgabe der Kommune, den Grundbesitzer aufzufordern das Schild zu entfernen. Ihm kann sogar ein Ordnungsgeld angedroht werden, falls er das Schild nicht entfernt.