
Wenn Sie in der Nähe von Privatgrundstücken Rad fahren, entscheidet der Störfaktor, wie nah Sie am Haus vorbeifahren dürfen. Die Hausbewohner haben den berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Wo genau die Grenze des Nahbereichs verläuft, ist von Fall zu Fall zu beurteilen.
Es ist nicht erlaubt über Anpflanzungen zu fahren. Dazu gehören zum Beispiel Gärten, Baumschulen, Parkanlagen, Aufforstungen und ähnlich empfindliche Gebiete wie z. B. wachsendes Getreide.
Auf Privatwegen ist das Radfahren erlaubt. Grundbesitzer dürfen keine Schilder aufstellen, die das Radfahren verbieten.
Das Fahrverhalten an die Weg- und Geländeeigenschaften anpassen
Wenn Sie in der freien Natur Rad fahren, ist es wichtig, Ihr Fahrverhalten so anzupassen, dass der Boden nicht unnötigerweise beschädigt wird. Reifen mit grobem Profil können Pfade und empfindliche Böden beschädigen. Verantwortungsbewusstes Fahrverhalten ermöglicht schonendes Radfahren. Denken Sie bitte insbesondere an Folgendes:
- Vermeiden Sie weiche Wege, besonders im Frühjahr und Herbst, wenn der Boden nass ist.
- Vermeiden Sie es, über empfindliche Bodenflächen zu fahren. Hierzu gehören flechten- und moosbedeckter Boden, mit Moos und Flechten bewachsene Felsenplatten, weicher Wiesenboden, Moore und Sümpfe.
- Passen Sie Ihr Fahrverhalten den Geländeeigenschaften an.
Es ist nicht direkt verboten, auf Trimm-dich-Pfaden und Wanderrouten Fahrrad zu fahren, aber diese sind für Menschen vorgesehen, die wandern och laufen. Passen Sie Ihr Fahrverhalten also auch denjenigen an, die hier den Vortritt haben.
Kommune und Polizei können Regeln aufstellen
Die Kommune oder die Polizei können das Radfahren auf Trimm-dich-Pfaden und Wanderrouten durch örtliche Verkehrsvorschriften oder örtliche Ordnungsvorschriften regeln. Solche Verbote sind mit dem Schild „Radfahren verboten“ gekennzeichnet. Informationen über geltende Vorschriften müssen Sie selbst einholen. Auskunft erteilt die Kommune oder die Polizei.
Sonderbestimmungen für Nationalparks und Naturschutzgebiete
In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es Sonderbestimmungen für Radfahrer geben. Radfahren kann gänzlich verboten oder nur auf bestimmten Wegen erlaubt sein.
Die geltenden Regeln stehen auf Hinweistafeln in den jeweiligen Gebieten. Nähere Auskunft erteilt die Kommune oder die Provinzialregierung.