Freies Angeln
Schwedische Staatsangehörige haben das Recht, ohne Angelschein (fiskekort) mit Handangeln in öffentlichen Gewässern zu angeln. Für Ausländer gilt das Gleiche. Angeln ohne Angelschein ist in bestimmten Teilen Schwedens auch in privaten Gewässern entlang der Küste und in den fünf größten Seen, Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön in Jämtland, erlaubt. In allen anderen privaten Gewässern ist das Angeln ohne Angelschein oder eine entsprechende Genehmigung verboten. Der Fischfang mit Netzen, Trolling, Schleppangeln, beweglichen Geräten oder ähnlichem zählt nicht zum Angelsport, der ohne Angelschein ausgeübt werden darf.
Angelbestimmungen
Die Angelbestimmungen stehen im Angelgesetz Fiskelagen , in der Angelverordnung Fiskeförordningen und in den Gesetzblättern der Fischereiverwaltung Fiskeriverkets författningssammling FIFS. Darin sind diverse Bestimmungen enthalten, zum Beispiel über Geräte für Freizeitangler. Das Angeln innerhalb eines Abstandes von 100 Metern von einer festen Fischanlage, zum Beispiel einer Zuchtanlage, ist verboten.
Es ist erlaubt, einen Bootssteg außerhalb eines Grundstücks zu benutzen, aber sie müssen den Steg selbstverständlich verlassen, wenn der Besitzer den Bootssteg selbst benutzen möchte. Ansonsten gilt die Grundregel des Jedermannsrechts, Rücksicht zu nehmen, nicht zu stören und nichts zu zerstören.