In Gebieten, die für Outdooraktivitäten bestimmt sind, ist das Jedermannsrecht oft erweitert. Dort kann es zum Beispiel erlaubt sein, mehrere Nächte auf demselben Platz zu zelten.
Geltende Vorschriften
Nationalparks, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Strandbereiche, Tier- und Pflanzenschutzgebiete, Kulturdenkmäler und Kulturschutzgebiete sind Gebiete, in denen das Jedermannsrecht eingeschränkt oder erweitert sein kann.
Die Bestimmungen für diese Gebiete sind Vorschriften und gelten für jeden, auch für den Landbesitzer. Die Vorschriften können sich von Gebiet zu Gebiet unterscheiden, je nachdem, was zum Schutz der jeweiligen Werte erforderlich ist.
So kann es zum Beispiel in manchen Gebieten verboten sein, Feuer zu machen, mit einem Boot anzulegen oder einen Hund mitzuführen. Radfahren und Reiten kann erlaubt sein, aber nur auf gekennzeichneten Strecken. Das Pflücken von Beeren ist oft erlaubt, auch wenn Sie manchmal nur so viele pflücken dürfen, wie Sie an Ort und Stelle verzehren können.
Schilder
In Naturschutzgebieten und Nationalparks sind die Vorschriften oft als Schilder an den Eingängen zu den jeweiligen Gebieten aufgesetzt. Dort gibt auch andere Informationen über die Natur- und Kulturwerte des jeweiligen Gebietes.
Diese Schilder sollen den Besuchern einen interessanten und lehrreichen Aufenthalt ermöglichen. Sie sollen erklären, weshalb das Gebiet wertvoll ist und unter Schutz steht.
Auf der Webseite des staatlichen Amts für Umweltschutz finden Sie die Vorschriften, die in den schwedischen Nationalparks gelten.
Die geltenden Vorschriften für ein bestimmtes Naturschutzgebiet bekommen Sie auch bei der Kommune oder Provinzialregierung, je nachdem, wer das Naturschutzgebiet gebildet hat.
Die Provinzialregierung gibt auch Auskunft darüber, in welchem Zeitraum es zum Beispiel verboten ist, die Vogel- und Seehundschutzgebiete der Provinz zu betreten.
Schwedens Provinzialregierungen