Das Jedermannsrecht – was ist erlaubt?
Dank des Jedermannsrechts können Sie sich fast überall frei in der Natur bewegen, solange Sie nicht stören und nichts zerstören.
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Abenteuertourismus und andere organisierte Outdooraktivitäten sind dank des Jedermannsrechts möglich. Ein kollektives Jedermannsrecht für Organisationen und Unternehmen gibt es jedoch nicht, es gilt nur für einzelne Personen.
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Sie können fast überall wandern oder Skilaufen, sofern Sie nicht stören und nichts zerstören. Es gibt aber Ausnahmen: Sie dürfen sich zum Beispiel nicht auf dem Grundstück eines anderen aufhalten oder über Anpflanzungen gehen.
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Radfahren in der Natur und auf Privatwegen ist erlaubt. Denken Sie daran, nicht über Privatgrundstücke, Anpflanzungen oder empfindlichen Boden zu fahren.
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Nach dem Jedermannsrecht ist das Reiten in freier Natur erlaubt. Im Hinblick auf die Gefahr für Bodenschäden ist es jedoch wichtig geeignete Wege zu wählen und weiche Böden zu vermeiden.
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Das Jedermannsrecht umfasst nicht das Recht zum Jagen und Fischen, trotzdem hat es große Bedeutung für Jäger und Freizeitangler, denn dies sind unsere beliebtesten Freizeitaktivitäten.
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Es ist erlaubt, wilde Blumen und Beeren zu pflücken und Pilze zu sammeln. Bedenken Sie aber, dass bestimmte Pflanzen unter Naturschutz stehen und deshalb nicht gepflückt werden dürfen.
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Hunde dürfen sich selbstverständlich auch in der Natur aufhalten, aber um die wilden Tiere zu schützen, werden hohe Ansprüche an Hundehalter gestellt.
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Unter sicheren Bedingungen ist es erlaubt in freier Natur offene Feuer zu zünden. Doch so stimmungsvoll ein offenes Feuer auch ist, es birgt Risiken, denn jährlich werden große Waldbrände durch Fahrlässigkeit mit offenen Feuern verursacht.
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Für eine Nacht darf man in der freien Natur zelten, vorausgesetzt, dass man den Grundbesitzer nicht stört oder Schaden in der Natur anrichtet.
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Die Grundregel besagt, dass man wochentags höchstens 24 Stunden auf Rastplätzen und beschilderten Parkplätzen an öffentlichen Wegen parken darf. Samstags, sonntags und an Feiertagen ist es erlaubt, bis zum nächsten Werktag zu parken.
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Das Jedermannsrecht gilt für Land und Wasser. Sie dürfen an Stränden baden, fast überall Bootfahren, anlegen und ein Nacht im Boot übernachten. Auch hier gilt der Anspruch auf Rücksichtnahme. Nicht stören – nichts zerstören!
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Das Jedermannsrecht gibt jedem Menschen das Recht, sich frei in der Natur zu bewegen, und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden.
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Privatwege sind von großer Bedeutung für Outdooraktivitäten und die Möglichkeit zur Ausübung des Jedermannsrechts.