The Swedish EPA complies with the ISO 14001 environmental management standard and EMAS.

Enjoy the Swedish outdoors!

 
 
Latest updated: 2008-07-08

Das Jedermannsrecht – was ist erlaubt?

Dank des Jedermannsrechts  können Sie sich fast überall frei in der Natur bewegen, solange Sie nicht stören und nichts zerstören.

    • Organisierte Outdooraktivitäten

      Abenteuertourismus und andere organisierte Outdooraktivitäten sind dank des Jedermannsrechts möglich. Ein kollektives Jedermannsrecht für Organisationen und Unternehmen gibt es jedoch nicht, es gilt nur für einzelne Personen.

    • Wandern und Skilaufen

      Sie können fast überall wandern oder Skilaufen, sofern Sie nicht stören und nichts zerstören. Es gibt aber Ausnahmen: Sie dürfen sich zum Beispiel nicht auf dem Grundstück eines anderen aufhalten oder über Anpflanzungen gehen.

    • Radfahren

      Radfahren in der Natur und auf Privatwegen ist erlaubt. Denken Sie daran, nicht über Privatgrundstücke, Anpflanzungen oder empfindlichen Boden zu fahren.

    • Reiten

      Nach dem Jedermannsrecht ist das Reiten in freier Natur erlaubt. Im Hinblick auf die Gefahr für Bodenschäden ist es jedoch wichtig geeignete Wege zu wählen und weiche Böden zu vermeiden.

    • Jagd und Angeln

      Das Jedermannsrecht umfasst nicht das Recht zum Jagen und Fischen, trotzdem hat es große Bedeutung für Jäger und Freizeitangler, denn dies sind unsere beliebtesten Freizeitaktivitäten.

    • Blumen, Beeren und Pilze

      Es ist erlaubt, wilde Blumen und Beeren zu pflücken und Pilze zu sammeln. Bedenken Sie aber, dass bestimmte Pflanzen unter Naturschutz stehen und deshalb nicht gepflückt werden dürfen.

    • Hunde

      Hunde dürfen sich selbstverständlich auch in der Natur aufhalten, aber um die wilden Tiere zu schützen, werden hohe Ansprüche an Hundehalter gestellt.

    • Offene Feuer

      Unter sicheren Bedingungen ist es erlaubt in freier Natur offene Feuer zu zünden. Doch so stimmungsvoll ein offenes Feuer auch ist, es birgt Risiken, denn jährlich werden große Waldbrände durch Fahrlässigkeit mit offenen Feuern verursacht.

    • Camping – Zelte

      Für eine Nacht darf man in der freien Natur zelten, vorausgesetzt, dass man den Grundbesitzer nicht stört oder Schaden in der Natur anrichtet.

    • Camping – Wohnwagen und Wohnmobil

      Die Grundregel besagt, dass man wochentags höchstens 24 Stunden auf Rastplätzen und beschilderten Parkplätzen an öffentlichen Wegen parken darf. Samstags, sonntags und an Feiertagen ist es erlaubt, bis zum nächsten Werktag zu parken.

    • Baden, Bootfahren und Eis

      Das Jedermannsrecht gilt für Land und Wasser. Sie dürfen an Stränden baden, fast überall Bootfahren, anlegen und ein Nacht im Boot übernachten. Auch hier gilt der Anspruch auf Rücksichtnahme. Nicht stören – nichts zerstören!

    • Zäune und Schilder

      Das Jedermannsrecht gibt jedem Menschen das Recht, sich frei in der Natur zu bewegen, und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden.

    • Privatwege

      Privatwege sind von großer Bedeutung für Outdooraktivitäten und die Möglichkeit zur Ausübung des Jedermannsrechts.

 
 
 
  • Page updated: 8 July 2008