
Es ist nicht gestattet, mit Wohnwagen und Wohnmobil im Gelände zu fahren. Fast der gesamte Grund und Boden in der Natur gilt im rechtlichen Sinne als Gelände. Außer „Wäldern und Feldern“ zählen auch Strände, Weiden, Parks und Rasen als Gelände. Das Verbot ist im Gesetz über den Verkehr im Gelände festgelegt.
Das Gesetz gilt auch für den Grundbesitzer selbst. Ein Grundbesitzer kann also niemandem die Erlaubnis erteilen, auf dem eigenen Grund und Boden im Gelände zu fahren.
Zelten in der Natur
Es gibt keine Bestimmungen darüber, wie lange Sie Ihr Kraftfahrzeug am selben Ort aufstellen können. Was Zelte anbelangt, wird von einer Beschränkung auf einige Tage ausgegangen. Ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil wird vermutlich als größerer Störfaktor als ein Zelt betrachtet.
Fragen Sie daher stets den Grundbesitzer um Erlaubnis, ehe Sie Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil in der Nähe eines Wohnhauses aufstellen, auch wenn dies nur für eine Nacht ist.
Übernachtung auf Rastplätzen
Wenn Sie in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil auf einem Rastplatz übernachten möchten, können Sie dort in der Regel höchstens 24 Stunden bleiben. Samstags, sonntags und an Feiertagen können Sie bis zum nächsten Wochentag bleiben. Wenn andere Regeln gelten sollten, geht dies aus einer Zusatztafel unterhalb des P-Zeichens am Rastplatz hervor.
In den lokalen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften der Gemeinde kann es Regeln für die Übernachtung in und die Aufstellung von Wohnwagen oder Wohnmobilen auf Rastplätzen geben. Wenden Sie sich für mehr Informationen an die Gemeinde.
Privatwege
Es ist Sache des Eigentümers eines Privatweges zu entscheiden, ob der Verkehr von Kraftfahrzeugen gestattet sein soll. Der Eigentümer hat das Recht, den Kraftfahrzeugverkehr insgesamt oder den Verkehr bestimmter Kraftfahrzeuge zu verbieten.
Sie können ein Kraftfahrzeug direkt am Weg aufstellen, vorausgesetzt, der Boden wird nicht beschädigt und der Grundbesitzer wird in seiner Tätigkeit nicht gehindert. Sie dürfen den Verkehr nicht behindern oder eine Gefahr für den Verkehr darstellen.
Auf Privatwegen gelten dieselben Bestimmungen für das Parken wie auf anderen Straßen. Falls ein Grundbesitzer das Parken regeln möchte, kann dies durch lokale Verkehrsvorschriften erfolgen.
Ein Grundbesitzer kann das Parken nach bestimmten Bedingungen im Gesetz über Kontrollgebühren bei unerlaubtem Parken (Lagen om kontrollavgift vid olovlig parkerung) verbieten oder erlauben. Ein Grundbesitzer hat Schilder mit den geltenden Regeln anzubringen.