
Bitten Sie den Grundbesitzer um Erlaubnis, wenn Sie organisierte oder regelmäßige Reitausflüge arrangieren. Sie müssen Ihre Pläne auch bei der Provinzialregierung anmelden, wenn die Reitausflüge die natürliche Umgebung eindeutig beeinträchtigen könnten, zum Beispiel durch Bodenschäden.
Durch das Reiten wird das Jedermannsrecht stärker in Anspruch genommen. Der Reitsport wird immer beliebter. Heute reiten bereits etwa 140 000 Personen in Schweden. Immer mehr Unternehmen bieten das Reiten mit Islandpferden an. Das ist zwar eine sehr positive Entwicklung, aber die Gefahr für Bodenschäden und Konflikte mit Grundbesitzern und Besuchern von Freizeitgebieten wird größer.
Wählen Sie geeignete Wege und festen Boden
Als Reiter können Sie einiges tun, um die Gefahr für Bodenschäden und Konflikte zu verringern:
- Vermeiden Sie es, auf weichem Untergrund und auf Trimm-dich-Pfaden zu reiten. Reiten Sie auch nicht auf markierten Wegen und gespurten Loipen.
- Vermeiden Sie es, über empfindlichen Boden zu reiten, zum Beispiel Wiesen und Weiden, Flechtenteppiche und Sümpfe.
- Wenn der Boden im Frühling und Herbst nass und aufgeweicht ist, gilt es besonders vorsichtig zu sein.
- Bedenken Sie bitte, dass Hufe die Wurzeln der Fichten beschädigen. Es kann zu Wurzelfäule kommen, wodurch das Holz unwiderruflich zerstört wird.
- Falls Sie planen, regelmäßig in einem bestimmten Gebiet zu reiten, ist es besser den Grundbesitzer vorher um Erlaubnis zu bitten, als wenn er Sie nachträglich anspricht.
Es ist nicht erlaubt, über bebaute Grundstücke zu reiten, weil die Hausbewohner einen Anspruch darauf haben, nicht gestört zu werden. Wo genau die Grenze des Nahbereichs verläuft ist von Fall zu Fall zu beurteilen. Einen vorgeschriebenen Mindestabstand gibt es nicht.
Auch Anpflanzungen sind verboten. Unter Anpflanzungen sind in erster Linie Rasen, Baumschulen, Parkanlagen und ähnliche Gebiete zu verstehen. Abgesehen von der Gefahr für Bodenschäden ist es verboten, über bebaute Grundstücke oder Anpflanzungen zu reiten.
Entscheidend ist die Gefahr für Bodenschäden
Das Jedermannsrecht gibt Reitern nicht die gleichen Rechte wie Fußgängern. Das liegt daran, dass der Boden durch das Reiten beschädigt werden kann.
Sie dürfen deshalb nicht durch Gebiete reiten, wo die Gefahr für Bodenschäden groß ist. Bei wiederholtem Reiten durch dasselbe Gebiet kann diese Gefahr so groß sein, dass Sie die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen müssen. Dasselbe gilt für das Reiten in größeren Gruppen in organisierter Form.
Ein neu gepflanzter Wald ist im Sinne des schwedischen Strafgesetzbuches keine Anpflanzung, aber ein Wald mit jungen Pflanzen muss trotzdem als „unerlaubter Weg“ für Reiter betrachtet werden.
Erlaubtes Reiten auf Privatwegen
Im Allgemeinen ist das Reiten auf Privatwegen erlaubt. Der Grundbesitzer ist jedoch berechtigt, ein Reitverbotschild aufzustellen, falls der Weg durch das Reiten stark beeinträchtigt wird.
Es ist auch möglich, das Reiten auf Privatwegen in dichtbesiedelten Gebieten durch örtliche Verkehrsvorschriften zu regeln. Der Grundbesitzer hat ein Recht auf Schadenersatz, wenn der Weg durch regelmäßiges Reiten oder Trabtraining beschädigt wird.
Örtliche Reitverbote auf Trimm-dich-Pfaden und Wanderwegen
Trimm-dich-Pfade und Wanderwege wurden für Jogger und Wanderer angelegt. Es ist allerdings nicht direkt verboten auf diesen Wegen zu reiten.
In vielen schwedischen Kommunen ist das Reiten auf markierten Trimm-dich-Pfaden und präparierten Loipen durch örtliche Ordnungsvorschriften verboten. Das Verbotsschild „Ridning förbjuden“ kennzeichnet Wege, auf denen das Reiten verboten ist.
Sie sind verpflichtet, sich selbst nach den geltenden Regeln zu erkundigen. Informationen über örtliche Ordnungsvorschriften bekommen sie bei der Kommune und bei der Polizei.
Sonderbestimmungen für Nationalparks und Naturschutzgebiete
In Nationalparks und Naturschutzgebieten gelten besondere Regeln, die das Jedermannsrecht oft einschränken. Im Allgemeinen ist das Reiten ausschließlich auf besonders gekennzeichneten Pfaden und Wegen erlaubt. Es kann auch Reitverbot für das gesamte Gebiet gelten. Die geltenden Regeln stehen in den Informationsblättern und auf den Hinweistafeln, die im jeweiligen Gebiet angebracht sind. Die Informationen bekommt man auch bei der Kommune oder Provinzialregierung.
Welche Bedeutung haben die Schilder?
Auf Reitpfaden und Reitwegen können folgende Schilder angebracht sein:
- Gebotszeichen bedeuten, dass das Reiten nur auf dem beschilderten Pfad oder Weg erlaubt ist.
- Hinweiszeichen bedeuten, dass dieser Weg empfohlen wird. Es ist nicht verboten, aber unangebracht, andere Wege als den gekennzeichneten zu benutzen.
- Hinweiszeichen mit rotem Schrägstrich bedeutet, dass das Reiten hier unangebracht ist.
- Reitverbot besteht bei dem Verbotszeichen “Ridning förbjuden“.