
Es ist wichtig, einen geeigneten Platz für das Feuer zu wählen. Das Feuer darf sich weder ausbreiten noch Boden oder Pflanzen beschädigen können. Kies oder Sandboden eignen sich gut.
Moos, Torfboden oder erdiger Waldboden eignen sich nicht so gut. Hier besteht nicht nur die Gefahr, dass sich das Feuer ausbreitet, es kann auch lange im Boden schwelen, um später aufzuflammen.
Machen Sie nie Feuer auf oder direkt neben Felsen oder Klippen. Diese bersten durch die Hitze und es entstehen unwiderrufliche Schäden.
Heruntergefallene Tannenzapfen und Zweige dürfen als Brennmaterial benutzt werden. Es ist nicht erlaubt, Bäume oder Büsche zu fällen oder Reisig, Zweige und Baumrinde von lebenden Bäumen zu schneiden. Auch die Wurzeln umgekippter Bäume (Sturmholz) dürfen nicht als Brennholz verwendet werden.
Feuerverbot
Die Provinzialregierung oder der kommunale Rettungsdienst (Feuerwehr) kann bei extrem trockenem Wetter oder wegen allgemeiner Brandgefahr ein Feuerverbot erlassen. Es ist dann verboten offene Feuer zu zünden, auch in hergerichteten Feuerstellen.
Kohlegrills oder kleine Feldküchen mit offener Flamme dürfen auch während des Feuerverbots benutzt werden, aber mit großer Vorsicht.
In vielen Kommunen gibt es automatische Anrufbeantworter mit Informationen zur Brandgefahr. Die Telefonnummer finden Sie auf den grünen Seiten im Telefonbuch unter „Brandförsvar“ (Feuerwehr) oder „Räddningstjänst“ (Rettungsdienst).
Auch auf Campingplätzen und in Touristenbüros bekommen Sie Informationen zur Brandgefahr.
Sondervorschriften in Nationalparks und Naturschutzgebieten
In Nationalparks und Naturschutzgebieten gelten besondere Vorschriften für offene Feuer. Sie können entweder ganz verboten oder auf hergerichteten Feuerstellen erlaubt sein.
Die jeweils geltenden Vorschriften gehen aus den Hinweisschildern in den Gebieten hervor. Auch die Provinzialregierung und die Kommune geben Auskunft.