
Das Jedermannsrecht wird auch in den Schären und entlang der Küste immer häufiger genutzt. Die Förderung des Schärentourismus zeigt Ergebnisse, die Anzahl der Freizeitboote mit Übernachtungsmöglichkeit ist um mehrere hundert Prozent gestiegen und das Interesse für Kajakpaddeln in den Schären wächst schnell.
Gute Seekenntnisse
Nach dem Schifffahrtsgesetz Sjölagen muss jeder, der ein Boot führt, Rücksicht auf die Umgebung nehmen. Er muss gute Seekenntnisse haben und die Regeln und Vorschriften kennen, die für das Wasser gelten, in dem er sich bewegt.
Abstand zu Wohnhäusern
Sie dürfen an Land gehen, baden, ankern und an Ufern anlegen, die zu keinem Grundstück gehören, nicht unter Vogelschutz stehen oder anderweitig geschützt sind. Ein Grundstück ist der Bereich um ein Haus, in dem sich die Hausbewohner unbelästigt fühlen können. Die Gefahr des Störens entscheidet, in welcher Nähe des Hauses Sie sich aufhalten dürfen.
Es gibt keine Vorschriften zum geringsten Abstand. Es gibt auch keine Vorschriften dazu, wie lange Sie auf demselben Platz vor Anker liegen dürfen, aber man richtet sich nach dem gleichen Prinzip wie beim Zelten: eine Nacht. Entscheidend ist die Gefahr, den Grundbesitzer oder Hausbewohner zu stören.
Zustimmung des Grundbesitzers
Falls Sie längere Zeit am Strand eines anderen vor Anker oder vertäut liegen möchten, müssen Sie die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen. Wenn Sie für längere Zeit mit einem Hausboot am Strand liegen möchten (das gilt auch für den eigenen Strand), dann kann eine Ausnahmebewilligung von den Vorschriften des Strandschutzes erforderlich sein. Die Ausnahmebewilligung wird bei der Kommune beantragt.
Es ist nicht verboten, vorübergehend an einem Bootssteg außerhalb eines Grundstücks anzulegen oder zu baden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Eigentümer des Stegs nicht daran gehindert wird, diesen selbst zu nutzen.
Sonderbestimmungen in geschützten Gebieten
In geschützten Gebieten gelten Sonderbestimmungen, die das Jedermannsrecht beschränken können.
- In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es Vorschriften zum Zelten, Feuer zünden und Vertäuen geben.
- Im Strandschutzbereich kann es ähnliche Vorschriften geben, um gefährdete Vögel oder Pflanzen zu schützen oder um Belästigungen durch intensive Freizeitaktivitäten zu verhindern.
- Zu bestimmten Jahreszeiten herrscht Anlegeverbot in Vogel- oder Robbenschutzgebieten, und es ist ein Mindestabstand vom Ufer einzuhalten. Die Verbote werden durch gelbe oder rot/gelbe Hinweisschilder in drei verschiedenen Ausführungen für die jeweilige Verbotsdauer in diesem Gebiet zu erkennen gegeben. Andere Verbotszeiträume sind möglich.
Andere Bestimmungen
- Gestützt auf die Seeverkehrsverordnung kann die Provinzialregierung Vorschriften für den Bootverkehr erlassen, zum Beispiel über Geschwindigkeitsbegrenzungen und Wasserskilaufen.
- Wasserskooter sind nur in Gebieten erlaubt, die von der Provinzialregierung beschlossen wurden sowie in öffentlichen Fahrgewässern.
- Der Zutritt zu militärischen Schutzbereichen kann begrenzt sein. Ansonsten haben ausländische Staatsbürger das gleiche Recht sich in solchen Bereichen aufzuhalten wie schwedische Staatsbürger.
- Bevor Sie ein Kanu und andere Ausrüstungsgegenstände aus einem mit Krebspest infizierten Gewässer heben, um es in ein anderes Gewässer zu setzen, muss die Ausrüstung getrocknet oder desinfiziert werden. Die Provinzialregierung kann Ihnen mitteilen, welche Gewässer infiziert sind.
Es ist erlaubt, Eisflächen mit Motorfahrzeugen zu befahren
Für das Befahren von Eisflächen gelten in etwa dieselben Vorschriften wie für das Bootfahren. Eis ist kein schneefreier Boden, deshalb ist es nicht verboten, mit Motorfahrzeugen auf Eisflächen zu fahren. Die Provinzialregierung kann dies allerdings verbieten, wenn es mit Rücksicht auf den Naturschutz oder Outdooraktivitäten erforderlich ist.
Regeln für das Befahren von Eisflächen gibt es oft in örtlichen Verkehrsvorschriften. Diese erhalten Sie bei der Kommune oder der Polizei.