Das Jedermannsrecht ist zwar im Grundgesetz erwähnt, ist aber kein eigenständiges Gesetz und in keinem Gesetz wird das Jedermannsrecht definiert. Das Jedermannsrecht ist jedoch von Gesetzen umgeben, die dem erlaubten Handeln Grenzen setzen.
Deshalb ist es nicht immer ganz einfach genau zu sagen, was in der Natur erlaubtes Handeln ist. Das Jedermannsrecht kann von Gerichten ausgelegt werden, aber Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Jedermannsrecht sind eher selten.
Wurzeln im Mittelalter
Wir betrachten das Jedermannsrecht oft als Kulturerbe und manchmal sogar als Nationalsymbol. Teile des Jedermannsrechts haben ihre Wurzeln in mittelalterlichen Landschaftsgesetzen und Gebräuchen.
Das Jedermannsrecht gilt für alle. Es hat große Bedeutung für unsere Möglichkeiten, uns in der Natur aufzuhalten, nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für Organisationen und den Fremdenverkehr. Organisationen und Touristikunternehmen können das Jedermannsrecht nutzen, auch wenn es im Grunde nur für Einzelpersonen und nicht für Gruppen gilt.